Im Folgenden findet ihr aus Gründen der Transparenz die Satzung der GRÜNEN JUGEND Würzburg. Da stehen viele formale Dinge darin, die aber in der Alltags-Arbeit nur selten wirklich wichtig sind. Wir sind tagtäglich für die Mitarbeit und das Interesse von außen offen, also schaut gerne einfach mal vorbei!
Satzung der GJ Würzburg
Präambel
Die Grüne Jugend (GJ) Würzburg sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Würzburg.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Grüne Jugend Würzburg ist Teilorganisation von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Würzburg. Die Grüne Jugend Würzburg ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit. Die Kurzbezeichnung lautet GJ Würzburg. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Stadt und Landkreis Würzburg. Sie hat ihren Sitz in Würzburg.
§ 2 Aufgaben
Die GJ Würzburg stellt sich folgende Aufgaben:
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Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
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Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen
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Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
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Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Würzburg innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden Beschlüssen
§3 Mitgliedschaft
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Mitglied der Grünen Jugend Würzburg kann jede natürliche Person bis zum vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GJ Würzburg bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer allen Organisationen, die zu Bündnis 90/ Die Grünen oder einem der internationalen grünen Dachverbände zählen, ist ausgeschlossen.
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Mitglieder der GJ Würzburg sind automatisch Mitglieder von Landes- und Bundesverband der Grünen Jugend und erkennen deren Satzung an, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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Der Beitritt erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Bei Nichtannahme durch den Vorstand entscheidet auf Antrag die Mitgliederversammlung.
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Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie alle Ämter der GJ Würzburg zu bekleiden.
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Die Mitgliedschaft endet durch Vollendung des 28. Lebensjahres, durch Austritt, durch Ausschluss oder Tod.
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Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
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Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
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ýber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder bei grober Verletzung der satzungsgemäßen Bestimmungen.
§4 Gliederung und Aufbau
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Die Grüne Jugend Würzburg setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
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Organe der Grünen Jugend Würzburg sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.
§5 Mitgliederversammlung (MV)
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Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Würzburg. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per e-Mail) oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 7 Tagen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder per e-Mail zu stellen.
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Die MV
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bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ Würzburg,
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nimmt Berichte entgegen,
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beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn, wählt Projekt- und FachbereichskoordinatorInnen
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beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
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berät und beschließt den Haushalt,
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nimmt den Kassenbericht entgegen.
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Anträge sollten (müssen aber nicht) mindestens eine Woche vor der MV eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken oder öffentlich (beispielsweise im Wiki) zugänglich machen.
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Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
§6 Vorstand
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Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend Würzburg nach außen gem. § 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 /Die Grünen.
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Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr.
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Der Vorstand setzt sich aus mindestens zwei SprecherInnen sowie einem/r PressesprecherIn zusammen und kann auf Antrag um eine Zahl von BeisitzerInnen und/oder einem/r SchatzmeisterIn erweitert werden.Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
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Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.
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Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d.h. mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen Frauen sein. Wenn ein Frauenplatz nicht durch eine Frau besetzt werden kann, entscheiden die anwesenden weiblichen Mitglieder, ob der Frauenplatz auch durch einen Mann besetzt werden kann.Bei einer ungeraden Anzahl an VorstandsmitgliederInnen wird der letzte Posten offen besetzt.
§7 Allgemeine Bestimmungen
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Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen, auf Antrag eines Mitgliedes können diese jedoch geheim durchgeführt werden. Wahlen sind immer geheim durchzuführen.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
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Die Sitzungen aller Organe der GJ Würzburg sind öffentlich, sofern nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Organs die Nichtöffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit beschließt.
§8 Auflösung
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Die Auflösung der GJ Würzburg kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
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Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Würzburg-Stadt, mit der Auflage es für die Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.
Einstimmig verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 14. September 2007.
Mit Änderungen durch die Mitgliederversammlung am 29. Juli 2010
und die Mitgliederversammlung am 10. Januar 2011.