25. März 2019

Gründe gegen Artikel 13 (17)



“You don’t need to worry about Copyright, if there is no Content left”

 

Am 23.03 sind in ganz Deutschland Menschen auf die Straße gegangen um gegen Artikel 13, bzw. mittlerweile 17 zu demonstrieren. Das wäre schon fast zu spät gewesen, da Manfred Weber (CSU) die Abstimmung vor kurzem noch – wenn auch erfolglos – vorziehen wollte, um Demonstrationen zu entgehen.

Wir lehnen Artikel 17 ab, denn er gibt zwar erstmal nicht ausdrücklich den Einsatz von Uploadfiltern vor, faktisch wird er aber von Unternehmen nicht anders umsetzbar sein. Sogar unsere Justizministerin, Frau Barley (SPD), meinte dazu: “Mir sind keine anderen technischen Maßnahmen bekannt, mit denen man Lizenzverstöße verhindern könnte. Insofern läuft es auf Upload-Filter hinaus”.

Befürworter des Artikel 17 behaupten, das Upload Filter schon erfolgreich umgesetzt werden, wie z.B. bei YouTube‘s ContentID System und außerdem kleine Unternehmen aus der Regelung ausgenommen seien. Kleine Unternehmen dürfen hierbei allerdings z.B. maximal 10 Millionen Euro Umsatz pro Jahr haben. Ab 10 Millionen Euro müssten sie allerdings einen Filter implementieren.

Im Falle von YouTube‘s ContentID Systems waren das Entwicklungskosten von ca. 100 Millionen Dollar also bis zu 8 Jahresumsätzen eines kleineren Unternehmens. Zu diesem Zeitpunkt ist nur der Filter finanziert und keine einzige Lizenz, d.h. es darf nur komplett lizenzfreies Material auf der Plattfom zur Verfügung gestellt werden. Kleinere Unternehmen, vor allem Startups, würden also enorme Schäden davon tragen.

Uploadfilter per se sind aber auch ein Problem.

Uploadfilter (so auch SystemID) arbeiten mit Fingerprinting, d.h. urheberechtlich geschützte Werke werden in kleine Abschnitte zerlegt und hochgeladenes Material damit abgeglichen. Dies ist ein stupider Algorithmus, welcher selbst keinerlei Unterscheidung vornehmen kann, ob er z.B. gerade ein erlaubtes Zitat oder eine Urheberechtsverletzung entdeckt hat und folglich beides gleichermaßen blocken würde. Gleiches gilt für Parodien, da Algorithmen nur die Übereinstimmung der Datenblöcke, nicht aber den Grund für Selbige feststellen können. Zusätzlich liegt die Haftung nach Artikel 17 bei den Plattformen, dies erhöht die Chancen für „false positives“, also fälschlich als Urheberrechtsverletzung eingestuftes Material. Satirische Inhalte würden wir also vermutlich im Netz nicht mehr finden.

Auch bieten diese Filter die Möglickeit erweitert zu werden. Die Infrastruktur um nach allem möglichen zu filtern exisitert durch die Uploadfilter schon. Kurz gesagt, man könnte nach Aussagen filtern, die Unternehmen oder Staaten nicht passen und es würde vermutlich nicht mal auffallen. Dies stellt eine direkte Gefahr für die Meinungsfreiheit dar.

Zusätzlich kann jedes Unternehmen für sich entscheiden, welche Lizenzen es kauft und somit zu welchen Themen content hochgeladen werden kann oder ob Satirevideos zu bestimmten Themen einfach grundsätzlich gesperrt werden. Ein Rechtsbehelfsmechanismus zur wiederfreigabe von fälschlich gesperrtem Material ist zwar vorgesehen, aber nur, wenn Inhalt aufgrund von der Umsetzung von Artikel 17 gesperrt wurde. Wird die Löschung jedoch auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Platform zurückgeführt, muss der Aufwand gar nicht erst betrieben werden.

Da wir alle oben genannten Punkte sehr kritisch sehen, sind wir eindeutig gegen Artikel 17.



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