14. Januar 2020

Bons für den Restmüll



Ab 2020 gilt in Deutschland für Einzelhändler*innen die Belegausgabepflicht, d.h. jeder Umsatz muss mit einem Kassenbon belegt werden, selbst wenn die*der Kund*in diesen nicht will. Schon vorher musste jeder Kassenvorgang erfasst, registriert und gespeichert werden – eine Manipulation war also eh schon kaum möglich. Das macht die Belegausgabepflicht zu einer komplett überflüssigen Maßnahme.

Viele Kund*innen wünschen keinen Bon und werfen ihn sofort weg oder nehmen ihn gar nicht erst mit. Der Einzelhandel wird also gezwungen Müll zu drucken.

Louisa Baumgart, Sprecherin der Grünen Jugend Würzburg erklärt dazu: “Wie kann es sein, dass wir eine Alternative haben, die keinerlei weiteren Müll benötigt und wir trotzdem den Einzelhandel zwingen jeden Beleg auszudrucken? Das Gesetz hat meiner Meinung nach keinerlei Mehrwert und erzeugt neben dem – oft unnötigen und ungewollten – Bon auch hohe Kosten für kleinere Läden.”

Maximilian Hirschberger, PolGf ergänzt dazu: “Ein weiteres Problem an den Bons ist, dass sie nicht in den Papiermüll entsorgt werden dürfen, dies aber meist unbekannt ist. Wird er also nicht in den Restmüll entsorgt, so muss er auch noch aus dem Papiermüll sortiert werden. Recyclebar ist der Bon also zusätzlich nicht.”

Die Grüne Jugend Würzburg fordert also ein Überdenken des neuen Gesetzes, sodass mindestens weitreichende Ausnahmen erlaubt werden und auf Dauer das Gesetz wieder ganz abschafft wird. Die einzig zukunftsgerichtete und ökologisch vertretbare Option wäre den Einzelhandel zu verpflichten, Bons nur auf Nachfrage zu drucken, nicht aber noch mehr Müll zu produzieren.



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