15. Juli 2020

Cannabis ist kein Brokkoli – doch gibt es außerdem Getränke, den’n ich besondre Liebe schenke



Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, zeigt mangelnde Kompetenz für ihr Amt – und eine erschreckend sorglose Haltung zu Alkohol.

Zunächst behauptete sie, dass “bestimmungsgemäßer Gebrauch von Alkohol” keine Gesundheitsschäden hervorrufe – was durch wissenschaftliche Studien (z.B. der WHO) mehrfach widerlegt wurde. Dass sie diese Studien offenbar nicht kennt, ist allein schon besorgniserregend. Doch auch auf der Website von „Kenn dein Limit“, einer Kampagne der BZgA, hätte sie sich mit wenigen Klicks informieren können.

Auf die Frage von Timothy Neuchel (auf abgeordnetenwatch.de), was mit „bestimmungsgemäßem Gebrauch“ von Alkohol gemeint sei, antwortete sie mit dem Gedicht „Die Kunst des Trinkens“ von Heinz Erhardt. Darin wird (harter) Alkohol als Mittel, das das Denken anrege und vom lyrischen Ich „fast seit der Geburt“ geschätzt werde, beschrieben. Dazu wird der Ratschlag gegeben, Schnaps “stets nur zum Essen” zu trinken. Dann könne man auch Auto fahren.

Auch wenn laut Daniela Ludwig Gedichtsinterpretation oft subjektiv sei und Poesie Nachdenken erfordere, ist dessen Inhalt ziemlich eindeutig: Alkoholkonsum ist unter bestimmten Voraussetzungen für Minderjährige/am Steuer vertretbar, gar ungefährlich. Wenn Frau Ludwig dies doch nicht so gemeint haben sollte, dann hätte sie einfach sachlich auf die Frage antworten können – dies hätte darüber hinaus ihren Respekt Bürger*innen gegenüber gezeigt.

Überaus peinlich ist, dass es eigentlich sogar Kernaufgabe einer Drogenbeauftragten ist, die Drogenpolitik des Bundes gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Obwohl Alkohol als “Genussmittel” gesellschaftlich anerkannt ist, ist stark zu bezweifeln, dass eine derartige Verharmlosung von Alkohol Position der Bundesregierung ist. Auch “Humor” ist bei 74.000 Menschen, die jährlich durch Alkohol sterben, schlicht unangebracht. Denn wie sollen Kinder und Jugendliche die Gefahren von Alkohol erkennen, wenn selbst die Drogenbeauftragte ihn verharmlost.

In dem Zusammenhang wirkt ihre angeblich große Sorge um Kinder und Jugendliche bezüglich Cannabis wenig glaubwürdig. Jugendschutz bezeichnet Daniela Ludwig hier als dringlichste Frage, er fungiert als Hauptargument gegen die Legalisierung von Cannabis. Aussagen wie “Cannabis ist kein Brokkoli” sind in dieser Diskussion nicht hilfreich und erhärten den Verdacht, dass das Verbot von Cannabis nicht wissenschaftliche sondern ideologische Gründe hat.

Wir fordern, dass für Alkohol und Cannabis endlich die gleichen Maßstäbe angewendet werden. So können durch ausgebaute Präventions- und Therapieangebote Menschen, vor allem Minderjährige, vor Drogen geschützt und durch eine Legalisierung Konsument*innen entkriminalisiert werden. Dass diese Maßnahmen positive Effekte für die Gesellschaft haben, zeigt z.B. Portugal mit seinen Regelungen eindrücklich.



← zurück