18. Dezember 2020

Zum Verbot von Konversionstherapien



Vor einem Jahr hat der Bundestag beschlossen, Konversionstherapien an Minderjährigen zu verbieten. Dadurch steht es seit der Umsetzung Mitte dieses Jahres unter Strafe, an Minderjährigen Pseudotherapien durchzuführen, um ihre sexuelle Orientierung bzw. Geschlechtsidentität der Norm anzupassen.

Das ist ein guter Start. Leider hält es aber Eltern nicht zwingend davon ab, ihr Kind aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zur sog. Therapie zu schicken. Konversionstherapien dürfen zwar nicht mehr beworben werden – dass diese Leistung bei expliziter Nachfrage nicht angeboten wird, scheint aber bei genauerem Hinsehen unwahrscheinlich. Denn viel zu viele selbsternannte “Expert:innen” waren vor dem Gesetz in diesem Bereich aktiv und werden dies sicher auch weiterhin versuchen.

Das noch größere Problem ist allerdings, dass bei volljährigen Menschen eine sog. Therapie zwar nicht beworben werden darf, man sich aber “freiwillig” für selbige entscheiden kann. Durch den hohen Druck, den Menschen in LGBTIQ*-feindlichem Umfeld erfahren, ist diese Entscheidung aber vermutlich weniger freiwillig, sondern wird eher als der letzte Ausweg wahrgenommen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte den Bundesratsbeschluss, Konversionstherapien zu verbieten, ein “wichtiges Zeichen”. Ein “wichtiges Zeichen” genügt jedoch nicht angesichts evangelikaler Haltungen zu diesem Thema: Die Evangelische Allianz in Deutschland – kurz EAD – zeigt eindrucksvoll, warum mit diesem Gesetz nur ein kleiner Schritt zur diskriminierungsfreien und offenen Gesellschaft unternommen wurde. Denn in ihrer Handreichung für christliche Gemeinden zu diesem Thema vertritt die EAD die Meinung, dass man Homosexualität durchaus noch als Sünde bezeichnen, nur keine Heilung mehr anbieten dürfe. Außerdem dürfe ein Leben “nicht gelebter Homosexualität” positiv geschildert werden. Anders gesagt: Homosexualität dürfe zwar nicht mehr offen als Krankheit bezeichnet werden, aber man könne als Gemeinde durchaus klarstellen, dass man als homosexuell lebende Person sündigt, und als Ausweg das Unterdrücken der eigenen Identität aufzeigen.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist jedoch völlig klar, dass jede Art von Konversionstherapie und Unterdrückung der sexuellen Orientierung zu starken psychischen Problemen führen kann und keinerlei positive Seite hat. Warum also werden Konversionstherapien nicht unabhängig vom Alter verboten? Wieso fühlt sich die EAD genötigt, klarzustellen, wie man weiter homophobe Handlungen straffrei ausüben kann?

Für mich als homosexuellen Mann ist das Thema ziemlich emotional. Jedesmal, wenn das Thema Homosexualität offen auf der Straße diskutiert wird, erklärt mir mindestens eine Person, dass es sich dabei um eine Krankheit handele. Das zeigt eindeutig, dass neben dem gesetzlichen Rahmen – welcher wie oben beschrieben einen Schritt weitergehen muss – ein gesellschaftlicher Wandel stattfinden muss. Die WHO hat 1990 “schon” klargestellt, dass Homosexualität keine Krankheit ist, angekommen ist das aber bei vielen nicht. Eine offene Gesellschaft kann es nur mit Aufklärung und Bildung geben. LGBTIQ*-Themen müssen endlich auch im Lehrplan verankert werden.



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