28. Dezember 2020

Afghanistan not safe – Abschiebungen sofort stoppen



Am 16.12. wurden im Zuge einer Sammelabschiebung vom Flughafen Leipzig/Halle 30 Menschen nach Afghanistan abgeschoben, 12 von ihnen aus Bayern. Seit März waren Abschiebungen wegen der Corona-Situation ausgesetzt, die jetzt anscheinend keinen Hinderungsgrund mehr dafür darstelle.

Einen Tag vorher wurde der Vize-Gouverneur der afghanischen Hauptstadt Kabul und sein Sekretär bei einem Autobombenanschlag getötet, vergangene Woche war die bekannte Fernsehjournalistin Malalai Maiwand bei einem gezielten Anschlag ums Leben gekommen, sie wurde von Attentätern des “Islamischen Staates” auf dem Weg zur Arbeit erschossen. Die Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft ist nach einem Anschlag vor drei Jahren – bei dem mindestens 150 Menschen getötet und 450 verletzt wurden – massiv und anhaltend eingeschränkt.

Bombenanschläge, Attentate stehen auf der Tagesordnung und zwischen Januar und September haben die Vereinten Nationen 3822 Verletzte und 2117 tote Zivilist:innen gezählt, auch durch gezielte Attacken auf Krankenhäuser und Schulen. In diesem Jahr wurden laut UN-Angaben mehr als 300.000 Menschen infolge der Kämpfe zu innerstaatlichen Flüchtlingen – drei Millionen Menschen sind insgesamt in den vergangenen Jahren geflohen – in dieses Land schiebt Deutschland ab.

Meist wird betont, dass es sich bei den Abgeschobenen um Straftäter:innen handelt, als ob es einen Rechtfertigungsgrund darstellen würde, sie in das laut Beobachter:innen des Institute for Economics & Peace gefährlichste Land der Welt abzuschieben. “Es ist ein moralisches Armutszeugnis, Menschen – auch Gefährder:innen und Straftäter innen, wie gerne betont wird – ihrer Menschenrechte zu berauben, indem man sie sich im gefährlichstem Land der Welt sich selbst überlässt. Abschiebungen nach Afghanistan sind lebensgefährlich!”, so Hannah Oschmann, Beisitzerin im Vorstand der GRÜNEN Jugend Würzburg.

In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom September diesen Jahres wird angenommen, dass bei einer Abschiebung nach Afghanistan nicht grundsätzlich von einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ausgegangen werden kann und damit kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorläge: “Eine solche, extreme Gefahrenlage kann vorliegend nicht angenommen werden. Zum einen besteht – wie sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu § 60 Abs. 5 AufenthG bereits ergibt – keine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Antragstellers aus individuellen Gründen oder aufgrund der Sicherheitslage.” Allerdings schreibt die UNAMA in ihrem letzten Bericht an den UN-Sicherheitsrat, sie sei über die vorsätzlichen Angriffe auf Zivilist:innen, insbesondere auf Lehrkräfte, Gesundheits- und Sozialarbeiter:innen, Rechtsschaffende, Richter:innen, Geistige und zivile Regierungsmitarbeitende besorgt.

Des weiteren wird die besondere Sorge der Organisation über Terroranschläge in von Zivilst:innen belebten Plätzen im Bericht ausgeführt.

“UNAMA remains concerned about the deliberate targeting of civilians, including education, health and humanitarian workers, members of the judiciary, tribal elders, religious leaders and civil-ian government employees.”

“Of specific concern is the detrimental harm that is caused by the use of indirect fire, including through howitzers and mortars, es-pecially in civilian-populated areas”

Zudem ist in Afghanistan die humanitäre Situation katastrophal. Die Infektionszahlen sind hoch, eine angemessene gesundheitliche Versorgung ist aufgrund eines maroden Gesundheitssystems nicht gewährleistet, eine Notfallversorgung existiert faktisch nicht. Auch hier nehmen die Verantwortlichen den Tod von Menschen in Kauf. Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Versorgung der Bevölkerung aus, da vor allem Tagelöhner:innen kein Einkommen mehr haben. So wüssten laut dem Welternährungsprogramm WFP 40 % der Afghan:innen nicht, wo sie die nächste Mahlzeit herbekommen, vor allem Kinder seien von Hunger bedroht.

Es ist auch offensichtlich, dass zwischen der erneuten Bereitschaft der afghanischen Regierung, die Abgeschobenen entgegenzunehmen, und der Geberkonferenz in Genf, die am 23. und 24. November stattfand, bei der Afghanistan die Weiterfinanzierung der Entwicklungshilfe bis 2024 zugesagt wurde, ein Zusammenhang besteht.

Seit dem ersten Abschiebeflug im Dezember 2016 ist dies die 34. Sammelabschiebung in das kriegsgebeutelte Land. Neben Sachen wendet Bayern die härteste Abschiebepraxis an und schiebt Menschen ohne Rücksicht auf laufende Ausbildungen oder der Familiensituation ab. Lysander Laier, Mitglied des Stadtrates für die GRÜNEN in Würzburg fordert: “Abschiebungen nach Afghanistan müssen aufgrund der desolaten Sicherheitslage sofort gestoppt werden, stattdessen braucht es ein Bleiberecht für alle afghanischen Geflüchteten. Auch generell sind Abschiebungen – besonders während einer Pandemie – unmenschlich und daher zu unterlassen.”



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